Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus
Österreich hat mit § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) eine spezielle Regelung geschaffen, die es ermöglicht, die österreichische Staatsbürgerschaft unter erleichterten Voraussetzungen zu erwerben. Sie richtet sich an Opfer des Nationalsozialismus und des Austrofaschismus sowie an deren Nachkommen. Ziel des § 58c StbG ist es, das Unrecht der Vergangenheit… Weiterlesen »Staatsbürgerschaft für Opfer des Nationalsozialismus